Wohnanlagen und Eigentümergemeinschaften
Für uns sind die besonderen Ansprüche und Probleme bei der Bewässerung von Gemeinschaftsflächen in Eigentümergemeinschaften, die Abgrenzung zu Flächen mit Sondernutzungsrechten und vor allem die Prozesse bis zum Beschluss in den Versammlungen gut bekannt.
Wir begleiten Hausverwalter bei der Vorstellung der Bewässerungsanlagen als Projekt bei den Eigentümern und übernehmen auch die Vorstellung persönlich auf einer Eigentümerversammlung.
Dort beantworten wir gerne Fragen zu dem Thema und helfen einen Beschluss herbeizuführen.
Wir konnten schon viele befriedigende Lösungen für alle Beteiligten umsetzen.
Dies schließt vor allem auch die Abrechnung des Baus und die spätere Abrechnung der Betriebskosten ein.